Wir suchen ab sofort eine*n
IT Mitarbeiter*in Administration und Support (w/m/d)
mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Std. in Vollzeit.
Ihre Aufgaben:
- Fachgerechte Problemanalyse und –behebung
- Einrichtung, Aufbau und Betreuung von Arbeitsplätzen
- Bearbeitung von Incidents und Service Requests per Ticketsystem
- Telefonische Anwenderbetreuung
- Verwaltung der Mobilgeräte
- Erstellung von aussagekräftigen Dokumentationen
- Mitwirkung bei IT-Projekten im Rahmen von Dokumentenmanagement und der Einführung von Office 365 sowie Azure
Ihre Qualifikationen:
- Erfolgreich abgeschlossene technische Ausbildung oder Quereinsteiger mit entsprechender Berufserfahrung in der IT-Administration
- Kenntnisse und Erfahrungen in einer mittelständischen IT-Umgebung
- Eigenverantwortliche und gewissenhafte Arbeitsweise
- Gutes Organisationstalent
- Sehr gute Deutsch- und gute Englischkenntnisse
- Kommunikationsstärke, hohe Team- und Serviceorientierung
- Mobilität zwischen unseren Standorten im Kreis Pinneberg
Wir bieten Ihnen:
- Eine anspruchsvolle und abwechslungsreiche Aufgabenstellung
- Einen modern ausgestatteten Arbeitsplatz
- Großen Gestaltungs- und Entwicklungsspielraum
- Möglichkeiten zur Weiterbildung
- Eine attraktive Vergütung, 30 Tage Urlaub im Jahr
- Perspektiven durch die Größe und Vielseitigkeit unseres Unternehmens
- Flexible Arbeitszeiten sowie die Möglichkeit, tageweise mobil zu arbeiten
- Ein professionell arbeitendes Team mit viel Spaß an der Arbeit
Sie möchten einen Job mit Perspektive? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.
Bitte senden Sie Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe Ihrer Gehaltsvorstellungen und Verfügbarkeit kurzfristig an personal@lebenshilfe-pi.de (Anlagen bitte nur als PDF Datei).
Ansprechperson:
Martha Kisner
Tel.: 04121 475688 626
Vielfalt ist Teil unserer DNA-Bewerbungen aller Mitglieder der Gesellschaft sind bei uns willkommen. Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Da für unsere Einrichtungen ab 16.03.2022 eine gesetzliche Impfpflicht gegen COVID-19 gilt, kann eine Neueinstellung ausschließlich nach Erbringung eines Corona-Impf- oder Genesenennachweises erfolgen.
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Unser Angebot
Wir brauchen Sie!
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- Bundesvereinigung Lebenshilfe
- Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung
- Kreisverwaltung Pinneberg
- Hilfeportal Kreis Pinneberg
- Bundesfreiwilligendienst
- Leichte Sprache
- Familienratgeber
- Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein
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